Satzung
- Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „FC Bayern München Fanclub“ mit dem Sitz in Nordhalben. Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen. - Zweck des Vereins
Der Verein pflegt die Geselligkeit mit allen Anhängern des FC Bayern München. Fußballspiele des FCB werden besucht. Der Fanclub bestreitet Freundschaftsfußballspiele gegen andere Clubs. Veranstaltungen werden für die Mitglieder durchgeführt, um die Freundschaft, den Zusammenhalt und gemeinsame Interessen zu pflegen. Weiterhin soll mit attraktiven, auch sportlichen Veranstaltungen ein Mehrwert für die Bevölkerung von Nordhalben und Umgebung entstehen. Das Außenbild von Nordhalben wird dabei positiv geprägt. - Mitgliedschaft
Die Aufnahme eines Mitglieds kann durch ein Vorstandschaftsmitglied oder über die Fanclub-Website mittels Aufnahmeantrag erfolgen. - Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der schriftlichen Form. Eine fristlose Kündigung durch die Vorstandschaft ist nur bei vereinsschädigendem Verhalten oder Zahlungsrückstand von mindestens einem Jahr möglich. - Vorstandschaft
Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus: 1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier, Schriftführer, Sportliche Leitung, Webmaster und fünf Beisitzern. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. - Aufgaben der Vorstandschaft
Der Verein wird vom 1.Vorstand in der Öffentlichkeit vertreten. Der 2. Vorstand unterstützt ihn dabei und vertritt ihn bei Abwesenheit. Der Kassier führt die Kasse unter persönlicher Verantwortung. Er sorgt für die richtige und rechtzeitige Einziehung der Vereinsbeträge und leistet für die laufenden Ausgaben Zahlung. Der Schriftführer führt Protokoll bei Versammlungen und Vorstandschaftssitzungen. Der Webmaster ist für Aktualisierung der fanclubeigenen Homepage verantwortlich. Das Training sowie die Teilnahme der fanclubeigenen Mannschaft bei Fußballturnieren organisiert die Sportliche Leitung. Die Beisitzer unterstützen die Vorstandschaft bei der Organisation von Fanclub-Veranstaltungen. - Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied verpflichtet sich durch die Unterzeichnung der Einzugsermächtigung zur Zahlung des Jahresbeitrags. Es erkennt die gegenwärtige Satzung und sonstige Vereinsbestimmungen an. - Jahreshauptversammlung
Jedes Jahr findet eine Jahreshauptversammlung statt, auf der die Vorstandschaft ihren Mitgliedern einen Tätigkeitsbericht abgibt. Anträge der Mitglieder werden in der Jahreshauptversammlung besprochen und dann der Versammlung zur Abstimmung vorgelegt. - Wahlen
Alle zwei Jahre finden im Rahmen der Jahreshauptversammlung Neuwahlen statt. Wahlberechtigt ist jedes, bei der Versammlung volljähriges anwesendes Mitglied. Gewählt werden kann jedes volljährige, anwesende Mitglied. Ausnahmen sind durchaus möglich, z. B. bei Abwesenheit, nur bei vorhergehender Abstimmung. Die Wahlen sind in geheimer Abstimmung durchzuführen, soweit mehr als ein Wahlvorschlag eingeht. Bei nur einem Wahlvorschlag kann die offene Wahl bestimmt werden. - Vorstandschaftssitzungen / Beschlussfassungen
Mindestens alle zwei Monate findet eine Vorstandschaftssitzung statt. Jedes Vorstandschaftsmitglied hat das gleiche Stimmrecht. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 % der gewählten Vorstandschaftsmitglieder anwesend sind. - Beiträge
Die Beiträge werden jährlich im März durch Abbuchung eingezogen. Beitragsfreiheit besteht für Mitglieder, wenn soziale Gesichtspunkte bestehen. Gründe für Beitragsfreiheit sind der Vorstandschaft zu melden. Die Beiträge werden jährlich bei der Jahreshauptversammlung festgelegt. Zurzeit beträgt der Jahresbeitrag 13,00 Euro für Erwachsene, 7,00 Euro für Jugendliche ab 14 Jahren; Ehepaare zahlen zusammen 22,00 Euro. Kinder im Alter von 0 – 13 Jahren sowie Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. - Ausscheiden Vorstandsmitglied
Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor der nächsten Wahl, kann die Vorstandschaft kommissarisch ein neues Mitglied bis zur nächsten Wahl bestimmen. - Kassenberechtigung
Die Kassenberechtigung ist den 1. Vorstand, sowie den Kassier erteilt. Sowohl der der
1. Vorstand als auch der Kassier erhalten jeweils Einzelvollmacht auf die Vereinskonten. Über die Verwendung von Beträgen bis 200,- EUR kann der 1. Vorstand eigenständig entscheiden. - Auflösung des Vereins
Der Verein kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Hierfür müssen keine besonderen Gründe vorliegen. Voraussetzung für den Beschluss ist lediglich die einfache Stimmmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Das Vereinsvermögen wird zu gleichen Teilen unter den Mitgliedern aufgeteilt. Das Vereinsinventar wird - wenn möglich - verkauft. - Satzungsänderung
Eine Satzungsänderung kann nur in einer bekanntgegebenen Jahreshauptversammlung durchgeführt werden. Hierfür ist die Zustimmung von 50 % der anwesenden Mitglieder notwendig. - Beginn und Ende der Satzung
Die Satzung tritt ab 15. April 2023 in Kraft. Sie gilt bis auf weiteres.